1. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 2. Oktober 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 162,45 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. März 2011 sowie 661,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. Mai 2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
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