OLG Braunschweig, vom 18.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen Ss 29/08
AG Hann. Münden, vom 19.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ds 85 Js 20974/07
Umfang der gerichtlichen Nachprüfung einer ohne richterliche Anordnung erfolgten Blutentnahme
BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008 - Aktenzeichen 2 BvR 784/08
DRsp Nr. 2008/16060
Umfang der gerichtlichen Nachprüfung einer ohne richterliche Anordnung erfolgten Blutentnahme
Es verstößt nicht gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4GG, wenn die Gerichte in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr die Verurteilung auf eine ohne richterliche Anordnung erfolgte Blutentnahme stützen und deren Rechtmäßigkeit nicht umfassend, sondern nur insofern nachprüfen, als dies für die Entscheidung über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes von Bedeutung ist.