Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1.12.2016 - 2/24
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die klagende Haftpflichtversicherung nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch.
Der Beklagte verursachte mit einem bei der Klägerin haftpflichtversicherten Pkw einen Verkehrsunfall. Er war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Obwohl er den Unfall bemerkt hatte, verließ er zu Fuß die Unfallstelle. Der Beklagte wurde deshalb vom Amtsgericht Stadt1 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt.
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