Die Kl. ist Alleinerbin ihres am ... 1958 verstorbenen Ehemanns, des Kraftfahrers Emil S., der am 4. Dezember 1955 gegen 1 Uhr nachts bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde. S. befand sich nach dem Genuss von etwa 3/4 l Wein (Blutalkoholgehalt 1,36 Promille) auf dem Heimweg aus Richtung Stadtmitte und benutzte den östlichen Gehweg der U.-Straße (Bundesstraße ...) in G. Beim Uhrengeschäft H., U.-Straße, überquerte er im Scheitelpunkt einer stumpfwinkligen (etwa 120 Grad) Linkskurve die U.-Straße, um in die H.-Straße zu gelangen. Die 22 m breite gemeinsame Einmündung der H.-Straße und der S.-Straße liegt gegenüber dem Uhrengeschäft H. Die mit Kleinpflaster versehene U.-Straße war infolge Sprühregens nass. Im Bereich der Kurve brannten zwei Neonlampen.
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