Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde; Entstehung einer Observanz
BGH, Urteil vom 24.04.1961 - Aktenzeichen III ZR 11/60
DRsp Nr. 1994/6357
Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde; Entstehung einer Observanz
1. Die Gemeinde haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für den beim Durchfahren eines Schlaglochs entstandenen Unfall eines Leichtmotorradfahrers. 2. Eine langjährige gleichmäßige Übung innerhalb eines örtlich begrenzten engeren Kreises begründet regelmäßig eine Vermutung für die zur Entstehung einer Observanz erforderliche Rechtsüberzeugung, durch die regelmäßig ausgeübte Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zu genügen.