1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 19. Juni 2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Potsdam zum Aktenzeichen
2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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