Umfang des Deckungsschutzes aufgrund der internationalen Versicherungskarte
BGH, Urteil vom 18.12.1973 - Aktenzeichen VI ZR 25/72
DRsp Nr. 1994/5607
Umfang des Deckungsschutzes aufgrund der internationalen Versicherungskarte
1. Ob dem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten ein unmittelbarer Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers zusteht, richtet sich nach dem Recht des Tatortes. 2. Mit Ausgabe der internationalen ("grünen") Versicherungskarte sagt der Versicherer lediglich Deckungsschutz für im Ausland eintretende Schäden in dem Umfang zu, der nach den Gesetzen und Versicherungsbedingungen des Besuchslandes vorgeschrieben ist.