Der Kläger, von Beruf Kraftfahrzeugmechaniker, beansprucht von der Beklagten Versicherungsschutz für einen von ihm am 19. März 1985 herbeigeführten Gebäudeschaden, dessentwegen er auf Ersatz von 25.002,13 DM verklagt ist. Der Kläger unterhielt bei der Beklagten eine Privathaftpflichtversicherung, der die AHB zugrundeliegen; vereinbarungsgemäß bestand kein Versicherungsschutz für Gefahren, welche "mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen verbunden sind."
Am 19. März 1985 schweißte der Kläger in der Privatwerkstatt seines Bruders an einem von ihm gebraucht erworbenen, nicht mehr zugelassenen PKW, für den zu diesem Zeitpunkt kein Vertrag über eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bestand. Im Verlaufe der Arbeiten gerieten zuerst der Schlauch des vom Kläger verwendeten Schweißgerätes und anschließend das Fahrzeug in Brand. Der Brand griff auf die Werkstatt über und vernichtete sie vollständig.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|