Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig gefahrenen, gut erhaltenen Fahrzeugs; Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs von einem Privatmann
BGH, Urteil vom 04.05.1982 - Aktenzeichen VI ZR 166/80
DRsp Nr. 1994/1429
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig gefahrenen, gut erhaltenen Fahrzeugs; Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs von einem Privatmann
1. Ersatz ist bei Kfz-Unfall-Totalschaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten, d.h. - jedenfalls für relativ wenig gefahrene, gut erhaltene Fahrzeuge - in Höhe der Kosten, die für die Beschaffung eines gleichwertigen Wagens nach gründlicher Überprüfung und mit Werkstattgarantie bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler aufzuwenden sind.
»2. Zur Frage, ob dem nicht vorsteuerabzugsberechtigten Eigentümer eines wirtschaftlich totalbeschädigten Kraftfahrzeugs gegen den Schädiger ein Anspruch auf Ersatz der Wiederbeschaffungskosten einschließlich Mehrwertsteuer auch dann zusteht, wenn er ein Ersatzfahrzeug nicht von einem Händler, sondern von einem Privatmann erwirbt, so daß Mehrwertsteuer tatsächlich nicht anfällt.«