Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Gegenstand des Berufungsverfahrens ist die Frage, ob der Kläger als Inhaber einer serbischen Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E einen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden deutschen Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen hat (sog. Umschreibung).
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|