Am 11. Januar 1986 kam es kurz vor 8.00 Uhr morgens auf der sog. Panzerringstraße, die die südlich und nördlich von M gelegenen Truppenübungsplätze verbindet, zu einem schweren Unfall. Ein Bundeswehrkampfpanzer geriet wegen Glatteises auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem entgegenkommenden Bundeswehrbus zusammen. Der Kläger war Insasse des Bundeswehrbusses und wurde verletzt. Er nimmt die Beklagte auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch.
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