Unfallprofil

Autor: Stephan Schröder

Die nach der Prüfliste und ggf. den Erläuterungen hierzu festgehaltenen Informationen schlagen sich in der Beurteilung des Falls und der zu treffenden Maßnahme ähnlich einer Diagnose nieder.

Dieses Ergebnis festzuhalten ist stets empfehlenswert, um doppelte Arbeit und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.

Die wesentlichen Charakteristika für die Beurteilung des jeweiligen Unfalls lassen sich nach drei Merkmalen ausdrücken, innerhalb derer es wieder drei Kombinationen gibt, die sich alle mit einer dreistelligen Buchstabengruppe erfassen lassen.

An der ersten Stelle bezeichnet

der Buchstabe A den Unfall mit klarem, unstreitigem Haftungsgrund;

B den Fall des problematischen Haftungsnachweises;

C den Fall einer möglichen Mithaftung des Mandanten.

An zweiter Stelle wird die Schadensart gekennzeichnet:

mit S ein Unfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist;

mit P der, bei dem Sach- und Personenschaden zu regulieren ist - oder auch nur Personenschaden;

mit D der Fall, in dem ein Sach- sowie ein Personenschaden mit Dauerschädigung eingetreten ist.

Bedeutung für die Bearbeitung hat schließlich an dritter Stelle die Zahlungsabwicklung.

Z (wie Zahler) kennzeichnet den Mandanten, der bei etwaiger Verzögerung in der Regulierung die Rechnungen zunächst selbst verauslagen kann;

F (wie Finanzierung) die Fälle, in denen im Verzögerungsfall die Rechnungsbeträge zwischenfinanziert werden;