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Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger wegen der Folgen eines Unfalls Verletztenrente zu gewähren. Umstritten ist insbesondere, ob der Kläger bei der zu dem Unfall führenden Fahrt mit Hilfsgütern für Kaliningrad (ehemals Königsberg) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.
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