1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 22.5.1998 in Ziff. 1 dahin abgeändert, daß die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger DM 50.000,- nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 13.2.1998 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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