Autor: Hering |
Im Todesfalle haben unterhaltsberechtigte Familienangehörige einen Anspruch auf Unterhaltszahlung
Stirbt ein Arbeitsloser wird nicht das Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage sondern ein, von der Regierung festgelegter, Mindestjahreslohn zu Grunde gelegt.
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