Unterhaltsschaden in getrenntlebender Familie

Autor: Stephan Schröder

Für die Höhe des Unterhaltsschadens ist es von ausschlaggebender Bedeutung, ob der Unfall eine zusammenlebende oder eine getrenntlebende Familie betrifft. Die wirtschaftliche Situation, nach der sich die Schadenshöhe richtet, ist unterschiedlich.

Einer zusammenlebenden Familie steht vergleichsweise mehr Geld für die Lebensbedürfnisse zur Verfügung als einer getrennten, weil dort die Führung von zwei Haushalten erhöhte Kosten verursacht. Deswegen muss strikt zwischen diesen Fallgestaltungen unterschieden werden (vgl. insoweit grundlegend BGH, Urt. v. 22.01.1985 - VI ZR 71/83, NJW 1985, 1460).