Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, der nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist, wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Untersagung, fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zu führen.
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