Autor: Moser |
Vermessen
Entspricht dem Händlereinkaufswert. Der Begriff des Veräußerungswerts findet häufig bei unfallbeschädigten Fahrzeugen Anwendung. Bei Totalbeschädigung stellt der Sachverständige neben den voraussichtlichen Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert auch den erzielbaren Verkaufserlös (Veräußerungswert oder auch Restwert) fest. Dabei handelt es sich eigentlich um nichts anderes als einen individuellen Händlereinkaufswert unter Berücksichtigung der Unfallschäden und aller anderen wertbeeinflussenden Faktoren.
Unter Verbringungskosten sind diejenigen Kosten zu verstehen, die anfallen, wenn das Fahrzeug oder Fahrzeugteile während der Reparatur transportiert werden müssen, z.B. von der Spenglerei zum Lackierbetrieb und zurück. Diese Kosten werden jedoch nur bei Nachweis ersetzt.
Unter Verbundarbeiten versteht man Tätigkeiten, die z.B. bei der Erneuerung einer Baugruppe anfallen.
Wird eine Tür erneuert, so sind als Verbundarbeiten sämtliche Ein- und Anbauten von der beschädigten Tür auf die neue Rohbautür zu übertragen.
Die Software für die Sachverständigen hat solche Verbundarbeiten hinterlegt, d.h., wenn der Sachverständige in seiner Kalkulation z.B. Tür E (erneuern) wählt, so ermittelt das System unmittelbar die notwendigen Verbundarbeiten wie Türverkleidung, Fensterheber, Außenspiegel etc. ein-/ausbauen.
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