Der Kläger ist italienischer Staatsangehöriger. Als er am 10. Dezember 1979 mit seinem Pkw die Alte Neußer Landstraße in Köln befuhr, stürzte ein dort am rechten Fahrbahnrand angebrachtes Verkehrsschild auf die Fahrbahn und gegen seinen Wagen. Es entstand ein Sachschaden an dem Pkw, den der Kläger mit 1.656,29 DM beziffert.
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