Die Revision wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels.
I.
Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn hat den Angeklagten wegen Beleidigung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
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