OLG Karlsruhe, vom 05.04.1968 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ws 35/67
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten
BVerfG, Beschluß vom 14.11.1969 - Aktenzeichen 1 BvR 253/68
DRsp Nr. 1995/8984
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten
»1. Zu den Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach § 92BVerfGG.2. Zur Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Anordnungen nach § 81aStPO.«3. Treffen zwei Sachverständige zur Frage der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten unterschiedliche Aussagen, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß das mit der Sache befaßte Gericht ein Obergutachten in Auftrag gibt und den Angeklagten, der sich freiwillig zur entsprechenden Untersuchung nicht bereiterklärt, gemäß § 81aStPO zum Zwecke der Untersuchung einweist.