Die Klägerin, eine markengebundene Kfz-Leasing-GmbH, macht gegenüber den Beklagten Ansprüche nach vorzeitiger Beendigung eines Kfz-Leasing-Vertrages geltend.
Die Klägerin überließ den Beklagten aufgrund eines Leasingvertrages vom 11. Mai/24. Juni 1981 einen PKW VW-Passat-Variant, zur Verwendung als Geschäftsfahrzeug für die Dauer von 36 Monaten bei einer jährlichen Fahrleistung von 25.000 km zu monatlichen Leasingraten von DM 569,-- ab 1. Juli 1981 inklusive Kfz-Steuer, Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung, zuzüglich Mehrwertsteuer. In den "Leasingbedingungen für Geschäftsfahrzeuge" der Klägerin befinden sich u.a. folgende Regelungen:
"VII. Versicherungsschutz und Haftung
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