Die Klägerin verlangt von den Beklagten Ersatz materieller Schäden und Zahlung von Schmerzensgeld. Sie hat vorgetragen, sie habe am 31. Oktober 1978 bei einem Verkehrsunfall als Mitfahrerin in einem von dem Zweitbeklagten - ihrem inzwischen von ihr getrennt lebenden Ehemann - gesteuerten und bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug schwere Verletzungen erlitten, die eine mehrwöchige stationäre Krankenhausbehandlung erfordert und zum Verlust ihres Arbeitsplatzes geführt hätten. Es ist außer Streit, daß der Zweitbeklagte diesen Unfall allein verschuldet hat.
Die Klägerin hat ihre Ansprüche erstmals mit anwaltlichem Schreiben vom 14. März 1983 gegenüber der Erstbeklagten geltend gemacht. Ihre Klage wurde am 6. Juni 1984 zugestellt.
Die Beklagten haben die behaupteten Unfallfolgen bestritten und die Einrede der Verjährung erhoben.
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