Der Kläger begehrt von den Beklagten 16.000 DM Schadensersatz nebst Zinsen wegen der Veräußerung eines Traktors, den er von der mittlerweile in Konkurs gefallenen T -GmbH zu Eigentum erworben und später für Instandsetzungsarbeiten an diese zurückgegeben hatte. Die Erstbeklagte war Geschäftsführerin, der Zweitbeklagte Angestellter der T -GmbH.
Wegen des Traktors war zuvor eine Wandelungsklage bei dem Landgericht Trier rechtshängig. Die T -GmbH ist rechtskräftig zur Rückzahlung des Kaufpreises von 31.000,00 DM an den Kläger verurteilt worden (4 O 312/93 LG Trier). Vollstrecken konnte der Kläger nicht mehr, da zwischenzeitlich das Konkursverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden war.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|