Verkehrsrecht; Erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber einem Jogger, der auf der Stelle tritt
OLG Köln, Urteil vom 21.11.2000 - Aktenzeichen 15 U 91/00
DRsp Nr. 2002/11195
Verkehrsrecht; Erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber einem Jogger, "der auf der Stelle tritt"
Sieht ein Autofahrer am rechten Rand einen Jogger, der auf der Stelle tritt und auf die Möglichkeit zum Überqueren wartet, darf er eine vor einer Ampel zum Stocken gekommene Wagenkolonne nicht auf der Gegenfahrbahn überholen, ohne stets den Jogger zu beobachten und jederzeit bremsbereit zu sein.