OLG Köln - Urteil vom 21.11.2000
15 U 91/00
Normen:
BGB § 823 ; StVO § 3 Abs. 1 § 5 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 191

Verkehrsrecht; Erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber einem Jogger, der auf der Stelle tritt

OLG Köln, Urteil vom 21.11.2000 - Aktenzeichen 15 U 91/00

DRsp Nr. 2002/11195

Verkehrsrecht; Erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber einem Jogger, "der auf der Stelle tritt"

Sieht ein Autofahrer am rechten Rand einen Jogger, der auf der Stelle tritt und auf die Möglichkeit zum Überqueren wartet, darf er eine vor einer Ampel zum Stocken gekommene Wagenkolonne nicht auf der Gegenfahrbahn überholen, ohne stets den Jogger zu beobachten und jederzeit bremsbereit zu sein.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVO § 3 Abs. 1 § 5 Abs. 3 ;

Hinweise:

Hinweise:

Eingereicht durch RiOLG Köln Dr. Jährig

Fundstellen
OLGReport-Köln 2002, 191