Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§
Es mag sein, daß die Zweifel des Berufungsgerichts an der Unfallschilderung des Klägers unberechtigt sind. Das kann jedoch auf sich beruhen. Letztlich hat das Berufungsgericht zu Recht eine Schadensersatzpflicht des beklagten Landschaftsverbandes verneint.
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