Verkehrssicherungspflicht an innerstädtischen Schnellstraßen
BGH, Urteil vom 12.04.1973 - Aktenzeichen III ZR 61/71
DRsp Nr. 1994/5642
Verkehrssicherungspflicht an innerstädtischen Schnellstraßen
1. Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich danach, welche Erwartungen ein Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise an den Zustand der Verkehrseinrichtungen stellen kann. Viel befahrene innerstädtische Schnellstraßen müssen deshalb besonders verkehrssicher sein. 2. Seit 1965 wird in der Fachliteratur erörtert, daß ein ungünstiges Mischungsverhältnis von Bitumen und Splitt bei Nässe die Griffigkeit der Fahrbahndecke beeinträchtigen kann. Seither haben die Träger der Verkehrssicherungspflicht Anlaß, jedenfalls die Griffigkeit des Belages von Schnellstraßen mit hoher Verkehrsdichte bei Nässe zu prüfen und, wenn erforderlich, Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuordnen und/oder Warnschildes anzubringen.