Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden für den Zustand der Gehwege; Mitverschulden bei Übersehen einer Unebenheit
BGH, Urteil vom 06.02.1969 - Aktenzeichen III ZR 193/66
DRsp Nr. 1994/5887
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden für den Zustand der Gehwege; Mitverschulden bei Übersehen einer Unebenheit
Ein Fußgänger braucht auf dem Gehweg einer Stadt seine Blicke nicht ständig auf die Straßenoberfläche zu lenken; aus dem Übersehen einer Unebenheit im Pflaster kann ihm daher der Vorwurf einer besonderen Unachtsamkeit nicht gemacht werden.