LG Köln, vom 03.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 566/94
Verkehrssicherungspflicht von Straßenbahnunternehmen an Endhaltestellen
OLG Köln, Urteil vom 24.01.2000 - Aktenzeichen 16 U 78/96
DRsp Nr. 2000/3425
Verkehrssicherungspflicht von Straßenbahnunternehmen an Endhaltestellen
Die Vorschrift in der Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Straßenbahnen, daß die Wagen an Endhaltestellen nach Fundgegenständen durchzusehen seien, dient nicht nur dem Schutze des Eigentums der Fahrgäste, die etwas in dem Zug verloren haben, sondern auch dem Schutze aller übrigen Fahrgäste vor gefährlichen Gegenständen.