Die Berufung bleibt ohne Erfolg.
Der Klägerin steht wegen des Unfallschadens, der an dem bei der Beklagten vollkaskoversicherten Mercedes-Benz 310 D entstanden ist, kein Entschädigungsanspruch zu, weil ihr Mitgeschäftsführer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat und die Beklagte deshalb gemäß § 61 VVG leistungsfrei ist.
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