Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen fehlender Überhöhung einer Kurve; Warnpflicht bei Wechsel des Straßenbelages
BGH, Urteil vom 16.02.1959 - Aktenzeichen III ZR 228/57
DRsp Nr. 1994/6472
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen fehlender Überhöhung einer Kurve; Warnpflicht bei Wechsel des Straßenbelages
1. In der fehlenden Überhöhung einer Kurve liegt noch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. 2. Ein Wechsel des Straßenbelages bietet in der Regel für sich allein noch keinen Anlaß zur Aufstellung eines Warnzeichens.