Das angefochtene Urteil wird - auch soweit es den Angeklagten I. betrifft - mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat die Angeklagte (und Revisionsführerin) T. und den Mitangeklagten I. des Betruges in zwei Fällen schuldig gesprochen. Es hat die Angeklagte T. zu einer Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro und den Mitangeklagten I. unter Einbeziehung der Strafe aus einem früheren Urteil zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt.
Zum Schuldspruch hat das Amtsgericht Folgendes festgestellt:
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