BVerwG - Beschluss vom 07.01.2019
7 B 16.18
Normen:
StVO § 45;
Vorinstanzen:
OVG Schleswig-Holstein, vom 09.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 LB 22/13

Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße; Notwendige Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit für die Nacht

BVerwG, Beschluss vom 07.01.2019 - Aktenzeichen 7 B 16.18

DRsp Nr. 2019/2699

Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße; Notwendige Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit für die Nacht

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. November 2017 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 25 000 € festgesetzt.

Normenkette:

StVO § 45;

Gründe

I