BGH, Urteil vom 08.02.1965 - Aktenzeichen II ZR 171/62
DRsp Nr. 1994/6119
Versäumung der Klagefrist
Auf den Ablauf der Klagefrist des § 12 Abs. 3VVG kann sich der Versicherer nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer die Frist ohne Verschulden versäumt hat.
Revisionsentsch. zu OLG Düsseldorf v. 22.05.1962, VersR 1963, 56 das gleichlautend entschieden hat. Fortführung der Rechtsprechung des RG zu § 12 Abs. 2VVG a.F.