Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. September 2022 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 3. November 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelzüge.
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