Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. August 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie berechtigt war, mit ihrem britischen Führerschein Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen.
Der Klägerin, einer deutschen Staatsangehörigen, wurden nach Trunkenheitsfahrten mit Blutalkoholkonzentrationen von 2,57 und 2,36 Promille die ihr in Deutschland 1982 und 1993 erteilten Fahrerlaubnisse entzogen. Ihre hier 1997 und 2000 gestellten Anträge auf Wiedererteilung nahm sie zurück.
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