LG Bonn - Urteil vom 28.02.2020
1 O 21/19
Normen:
StVO § 1 Abs. 1;

Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Verstoßes des Fahrers gegen die Verhaltenspflichten und Sorgfaltspflichten i.R.e. Schadensersatzanspruchs

LG Bonn, Urteil vom 28.02.2020 - Aktenzeichen 1 O 21/19

DRsp Nr. 2021/9638

Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Verstoßes des Fahrers gegen die Verhaltenspflichten und Sorgfaltspflichten i.R.e. Schadensersatzanspruchs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 25.11.2017 gegen 20:30 Uhr auf der F Straße (L ###) zwischen G und K ereignete.

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