Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster (Westf.) vom 7. September 2020 im Adhäsionsausspruch dahin geändert, dass
a)der Angeklagte verurteilt wird, an die Adhäsionsklägerin 2.800 Euro zu zahlen;
b)im Übrigen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag vom 27. August 2020 abgesehen wird.
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3.Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels, die im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Neben- und Adhäsionsklägerin und die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten zu tragen.
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