Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 12. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei.
Wert: 500 €
I.
Der Beteiligte zu 1, ein Rechtsanwalt, ist zum Berufsbetreuer für den Betroffenen unter anderem mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt. Er führt bei der M. Bank ein von ihm als "Barkasse" bezeichnetes Rechtsanwalts-Sammelanderkonto, auf dem er Gelder verschiedener Betreuter verwaltet. Daneben verfügt der Betreute über ein eigenes Girokonto bei derselben Bank, welches als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
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