OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 28.10.2008
OVG 1 N 24.08
Normen:
OWiG § 31 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 09.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 A 938.07

Verzicht eines von der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit Betroffenen auf Verjährung zur Verhinderung einer zulasten des Fahrzeughalters gehenden Fahrtenbuchauflage

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2008 - Aktenzeichen OVG 1 N 24.08

DRsp Nr. 2009/23746

Verzicht eines von der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit Betroffenen auf Verjährung zur Verhinderung einer zulasten des Fahrzeughalters gehenden Fahrtenbuchauflage

Der von Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit Betroffene kann nicht auf die Verjährung verzichten, um dem Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage zu ersparen.

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Januar 2008 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für die zweite Rechtsstufe auf 4 800 EUR festgesetzt.

Normenkette:

OWiG § 31 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.