BGH - Urteil vom 19.10.1977
IV ZR 149/76
Normen:
ZPO § 261b Abs. 3 ;
Fundstellen:
NJW 1978, 215
VersR 1977, 1153

Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses

BGH, Urteil vom 19.10.1977 - Aktenzeichen IV ZR 149/76

DRsp Nr. 1994/5352

Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses

Ist eine Klage (hier: auf Zahlung der Versicherungssumme) vor Fristablauf eingereicht, aber erst über zwei Monate nach Fristablauf zugestellt worden, so ist die Zustellung in der Regel nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn der Gerichtskostenvorschuß fast zwei Monate nach Fristablauf eingezahlt worden ist, auch dann nicht, wenn der Vorschuß bis dahin vom Gericht nicht angefordert worden war.

Normenkette:

ZPO § 261b Abs. 3 ;
Fundstellen
NJW 1978, 215
VersR 1977, 1153