VG Braunschweig - Urteil vom 20.12.1984 (4 VG A 16/84) - DRsp Nr. 1994/16033
VG Braunschweig, Urteil vom 20.12.1984 - Aktenzeichen 4 VG A 16/84
DRsp Nr. 1994/16033
1. Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Verkehrszentralregister nicht erfaßt werden, sind in aller Regel als unwesentlich im Sinne der Auslegung des § 31aStVZO anzusehen, so daß jedenfalls die einmalige Begehung eines solchen Verstoßes die Auferlegung eines Fahrtenbuches grundsätzlich nicht rechtfertigt.2. Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 25 km/h bei denen es zu keiner Verkehrsgefährdung gekommen ist, rechtfertigen die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht.