VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 15.12.1995 (5 S 545/95) - DRsp Nr. 1996/29850
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.1995 - Aktenzeichen 5 S 545/95
DRsp Nr. 1996/29850
1. Ob ein straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluß ausreichend Schutz vor unzumutbarer verkehrsbedingter Abgasbelastung (hier: im Bereich der Portale eines Tunnels) gewährt, beurteilt sich nach § 74 Abs. 2 S. 2 LVwVfG. 2. Es verstößt nicht gegen § 74 Abs. 2 S. 2 LVwVfG, wenn sich die Planfeststellungsbehörde dabei auf die Prüfung von Stickstoffdioxid, Benzol und Ruß als Leitschadstoffe "beschränkt". 3. Es verstößt nicht gegen § 74 Abs. 2 S. 2 LVwVfG, wenn die Planfeststellungsbehörde für die (karzerogenen) Schadstoffe Benzol und Ruß die Konzentrationswerte des Entwurfs der 23. BlmSchV als einzuhaltende "Grenzwerte" festlegt.