Der Antrag des Antragsgegners auf Einstellung der Vollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 17.07.2020, teilweise berichtigt durch Beschluss vom 30.07.2020, Az.
I.
Der Antragsgegner beantragt sinngemäß die einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus dem mit der Beschwerde angegriffenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim.
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