So auch BGH v. 02.02.1965, VersR 1965, 521. Vgl. auch BGH v. 05.05.1961, VersR 1961, 703.
Hinweis:
Der Kl. hatte vor dem Unfall seinem Bruder bei der Bewirtschaftung des mütterlichen Hofes "geholfen" offenbar aber nicht in arbeits-/sozialversicherungsrechtlich abhängiger Stellung (Mitarbeit als "Haussohn").
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