Voraussetzungen der Zahlung der Kaskoentschädigung durch den Versicherer
BGH, Urteil vom 13.07.1961 - Aktenzeichen II ZR 135/59
DRsp Nr. 1994/6338
Voraussetzungen der Zahlung der Kaskoentschädigung durch den Versicherer
Der Versicherer kann die Zahlung der Kasko-Entschädigung nicht ohne Zustimmung des Versicherten von der vorherigen Durchführung der Reparatur abhängig machen.