Voraussetzungen des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Unterhalts
BGH, Urteil vom 23.04.1974 - Aktenzeichen VI ZR 188/72
DRsp Nr. 1994/5586
Voraussetzungen des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Unterhalts
Die Ersatzpflicht wegen Verlusts des Rechtes auf Unterhalt setzt auch voraus, daß der Unterhaltsanspruch gegen den getöteten Unterhaltspflichtigen hätte beigetrieben werden können, dem Unterhaltsberechtigten also insoweit ein Schaden entstanden ist. Für den Beweis der Nichtrealisierbarkeit des Anspruchs gilt die in § 287ZPO enthaltene Regelung.