Voraussetzungen des Rückgriffs des Versicherers beim Schädiger
BGH, Urteil vom 10.04.1979 - Aktenzeichen VI ZR 268/76
DRsp Nr. 1994/5232
Voraussetzungen des Rückgriffs des Versicherers beim Schädiger
Bei der Frage nach der Kongruenz von Versicherungsleistung und ersatzpflichtigem Schaden gilt der Grundsatz, daß der Versicherer nur wegen solcher Versicherungsleistungen beim Schädiger Rückgriff nehmen kann, die zeitlich und sachlich in einem inneren Zusammenhang zu dem Schaden stehen, den der Schädiger dem Geschädigten zu ersetzen hat.
Normenkette:
RVO § 1542 ;
Hinweise:
So auch BGH v. 13.3.1973, VersR 1973, 436 = MDR 1973, 575 = VRS 45, 84.