Das Amtsgericht Münster ist örtlich zuständig.
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Münster vom 15.04.2019 und des Amtsgerichts Lippstadt vom 02.05.2019 sind gegenstandslos.
I.
Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen.
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