BGH - Beschluss vom 23.06.2021
2 StR 81/21
Normen:
StGB § 63;
Fundstellen:
NStZ-RR 2021, 303
StV 2022, 295
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 114 KLs 21/19 952 Js 2322/18

Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

BGH, Beschluss vom 23.06.2021 - Aktenzeichen 2 StR 81/21

DRsp Nr. 2021/13447

Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

1. Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben.2. Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankungen in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern.

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13. November 2020 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 63;

Gründe